Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Darüber hin...
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus verwaltet das BAS den Gesundheitsfonds und führt den Risikostrukturausgleich durch.